Parallel zur laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung wurden im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung eine Nutzungserweiterung im Gebiet Seeland sowie die Einzonung des bebauten Grundstücks Parz. Nr. 1070 (CKW) bei der Autobahnausfahrt geprüft. Für die Teilrevision wurde ein separates Mitwirkungs- und Vorprüfungsverfahren im Sommer 2020 durchgeführt (02.07.-31.08.2020). Nach Abschluss des Mitwirkungs- und Vorprüfungsverfahrens wurden die Inhalte der Teilrevision in die Gesamtrevision integriert, so dass diese nun als «Gesamtpaket» zur öffentlichen Auflage gelangt.
Mitwirkung Teilrevision «Seeland / Autobahnausfahrt»
Die Teilrevision «Erholungszonen Seeland» und «Zone für öffentliche Zwecke Autobahnausfahrt» wurde vom 2. Juli bis am 31. August 2020 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gingen 15 schriftliche Eingaben bei der Stadt Sempach ein. Die Mitwirkungseingaben sowie die jeweilige Stellungnahme des Stadtrats sind in einem separaten Mitwirkungsbericht zur Teilrevision zusammengefasst. Aufgrund der Mitwirkung wurden in den Planungsinstrumenten folgende Anpassungen vorgenommen:
- Zonenplan: Belassen des ursprünglich zur Umzonung vorgesehenen Streifens südlich der Grossen Aa im Übrigen Gebiet C.
- BZR, Anhang 8, Erholungszonen A6 bis A8: Präzisierung der Formulierung zum durch die Betreiber zu erlassenden Betriebsreglement.
Vorprüfung Teilrevision «Seeland / Autobahnausfahrt»
Parallel zur öffentlichen Mitwirkung wurde die Teilrevision der Ortsplanung dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Der Kanton bzw. die betroffenen Dienststellen nahmen mit dem Vorprüfungsbericht vom 12. Oktober 2020 zur revidierten Ortsplanung Stellung. Darin stellt der Kanton zusammenfassend fest, dass die im Entwurf vorliegende Teilrevision der Ortsplanung nur zum Teil mit den kantonal- und bundesrechtlichen Grundlagen und Vorgaben übereinstimmt und substanziell zu überarbeiten ist. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorprüfungsberichts hat der Kanton aber folgende Rahmenbedingungen der Stadt Sempach mitgegeben:
- Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) ist bereit, den Perimeter der Schutzverordnung zu überprüfen und den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Entsprechend kann die Stadt Sempach in spezifischen Bereichen vom Vorprüfungsbericht abweichende Unterlagen für die öffentliche Auflage vorsehen, wobei explizit auf die Abweichung hinzuweisen ist.
Aufgrund der kantonalen Vorprüfung wurde die Vorlage in verschiedenen Punkten überarbeitet. Die Anpassungen können dem Planungsbericht nach Art. 47 RPV entnommen werden (Ziff. 2.6.2).
Umgang mit Genehmigungsvorbehalt zur Erweiterung der Erholungszone beim Campingplatz westlich der ARA
Die Erholungszone beim Campingplatz westlich der ARA soll der effektiven Nutzung (Zeltplatz) angepasst und dafür erweitert werden. Da diese Änderung nicht mit der aktuellen Verordnung zum Schutz des Sempachersees und seiner Ufer übereinstimmt, enthält der Vorprüfungsbericht diesbezüglich einen Vorbehalt. Die Dienstelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat jedoch in Aussicht gestellt, den Perimeter der Schutzverordnung grundsätzlich zu überprüfen und anschliessend einen Bescheid zur Erweiterung der Erholungszone in diesem Bereich zu geben. Das Ergebnis der Überprüfung liegt bis zum Start der öffentlichen Auflage jedoch nicht vor. In Rücksprache mit dem Kanton wird der Zonenplan in diesem Bereich abweichend zum kantonalen Vorprüfungsbericht – d.h. mit der Erweiterung der Erholungszone bei der ARA – öffentlich aufgelegt, wobei auf diese Abweichung explizit hingewiesen wird. Mit diesem Vorgehen kann im Falle einer positiven Beurteilung der lawa für die entsprechende Erweiterung der Erholungszone bei der ARA auf eine nochmalige öffentliche Auflage verzichtet werden. Bei einer abschliessenden negativen Beurteilung der lawa kann andernfalls die Planung ohne diese Erweiterung der Erholungszone der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet werden.