Die heute gültige Ortsplanung der Stadt Sempach aus dem Jahr 2007 entspricht nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und wird daher gesamthaft überarbeitet. Das gibt die Chance, die Grundlagen für ein attraktives und lebenswertes Sempach auch für künftige Generationen zu legen. Die wichtigsten Instrumente der Ortsplanung sind die Zonenpläne Siedlung und Landschaft sowie das Bau- und Zonenreglement (BZR), welche für die Behörde, die Grundeigentümer und die Bevölkerung verbindlich sind. In den vergangenen Jahren hat der Stadtrat in einem intensiven Prozess zusammen mit der Bevölkerung die planungsrechtlichen Grundlagen erarbeitet. Die Anliegen aus der Mitwirkung wurden wo möglich und sinnvoll aufgenommen.
Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auflage vom 16. November bis 15. Dezember 2020 hatten die gemäss § 207 PBG befugten Personen, Behörden und Organisationen die Möglichkeit, gegen den revidierten Zonenplan (Siedlung und Landschaft), das revidierte BZR sowie den Waldfeststellungsplan Wygart Einsprache zu erheben. Weiter konnten sich Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete gemäss § 13 Abs. 3 PBG zum Erschliessungsrichtplan Wygart äussern.
Einspracheverhandlungen
Im Rahmen der öffentlichen Auflage nutzten 22 Einsprechende die Gelegenheit, eine oder mehrere Einsprachen zu spezifischen Bereichen der Gesamtrevision der Ortsplanung vorzunehmen. Diese Einsprachen werden aktuell beurteilt. Es ist geplant, ab Februar 2021 mit den Einsprechenden die Einspracheverhandlungen durchzuführen. Es ist unverändert das Ziel, die Planungsinstrumente im 2. Semester 2021 den Stimmberechtigten zur Genehmigung vorzulegen.