Genehmigung Ortsplanungsrevision durch Regierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Entscheid Nr. 784 vom 4. Juli 2023 die an der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung Sempach, bestehend aus Zonenplan (Zonenplan Siedlung 1’3000 und Zonenplan Landschaft Nord bzw. Süd 1:3’000 [mit Naturgefahren und Gewässerräumen]) sowie Bau- und Zonenreglement, genehmigt.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte werden aus der Genehmigung ausgenommen. Über die Genehmigung dieser Gegenstände wird in einem späteren Entscheid, zusammen mit den diesbezüglich hängigen Beschwerden befunden:
- 41 Abs. 5 BZR (Mobilfunkanlagen)
- Zonenzuteilung der Parzelle Nr. 1076
- Nichtfestlegung der Verkehrszone auf der Parzelle Nr. 436 bzw. Zuteilung dieser Flächen in die Landwirtschafts- resp. Arbeitszone B gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022
- Festlegung der Verkehrszone auf den Grundstücken Nrn. 437 und 1221 gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022
Im Weiteren sind folgende von der Gemeindeversammlung am 31. Mai 2007 / 5. April 2022 beschlossenen Inhalte der Nutzungsplanung noch nicht in Kraft:
- Einzonung Teil-Parzelle Nr. 166 (Erholungszone A9 im Gebiet Seeland)
- Einzonung Teil-Parzelle Nr. 440 (Erholungszone A8 westlich der ARA)
Die oben aufgeführten Einzonungen werden mit der Rechtskraft der noch ausstehenden Anpassung der Schutzverordnung des Sempachersees und seiner Ufer durch den Regierungsrat rechtskräftig.
Bereinigung der Planungsinstrumente der Anordnung des Regierungsrats
Aufgrund der hiervor dargelegten Anordnungen im Regierungsratsentscheid Nr. 784 vom 4. Juli 2023 wurden die Planungsinstrumente bereinigt, durch den Stadtrat unterzeichnet. Nach Erhalt der Bestätigung durch die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) wurden die dazugehörenden Dokumente auf den Raumdatenpool des Kantons Luzern transferiert.