Beschlussfassung
In den vergangenen fünf Jahren hat der Stadtrat gemeinsam mit der Bevölkerung die Grundlagen für ein attraktives und lebenswertes Sempach erarbeitet. Eine wichtige Rolle spielte in diesem intensiven Prozess die breit zusammengesetzte Ortsplanungskommission. Im Rahmen der Erarbeitung der Planungsinstrumente hatte die Bevölkerung anlässlich mehrerer Beteiligungsveranstaltungen, Sprechstunden, Mitwirkungen und Gesprächen die Gelegenheit sich einzubringen und sich zu informieren. Die Planungsinstrumente konnten dabei laufend geschärft und optimiert werden. Jetzt sind sie optimal auf die Bedürfnisse Sempachs und der Bevölkerung abgestimmt und damit reif für die Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022.
Gemeindeversammlung
Datum: | Dienstag, 5. April 2022 |
Zeit: | 19:30 Uhr |
Ort: | Festhalle Seepark Sempach |
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft stellt die Grundlage für die Entscheidungsfindung an der Gemeindeversammlung dar und soll einen Überblick über den Prozess sowie die Resultate der Ortsplanungsrevision bieten. In Bezug auf die Einsprachenbehandlung liegt der Fokus auf den nicht gütlich erledigten Einsprachen, worüber die Stimmberechtigten zu entscheiden haben. Die Begründung zu den einzelnen, nicht erledigten Einsprachepunkten wird in der Botschaft in zusammengefasster Form wiedergegeben.
Aktenauflage zur Beschlussfassung
Die Ortsplanungsrevision umfasst folgende Unterlagen, welche den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022 zur Beschlussfassung unterbreitet werden:
Abstimmungsergebnisse der ausserordentlichen Gemeindeversammlung
Unterlagen für die Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung
- Zonenplan Siedlung 1:3’000 vom 2. März 2022
- Zonenplan Landschaft Nord 1:3000 (mit Naturgefahren und Gewässerräumen) vom 2. März 2022
- Zonenplan Landschaft Süd 1:3000 (mit Naturgefahren und Gewässerräumen) vom 2. März 2022
- Bau- und Zonenreglement (BZR) vom 2. März 2022
Weitere Unterlagen
- Räumliches Entwicklungskonzept, vom Stadtrat beschlossen am 25. Januar 2018 (behördenverbindlich)
- Zonenplan mit orientierenden Inhalten 1:5‘000 vom 2. März 2022
- Planungsbericht nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) vom 2. März 2022
- Bericht zur Entwicklung im Gebiet Seeland vom 2. März 2022
- Bericht zur Ausscheidung der Gewässerräume vom 2. März 2022
- Mobilitätskonzept (Expertenbericht) vom 22. August 2019
- Bericht Lärmschutz vom 20. August 2019
- Erschliessungsrichtplan Wygart (behördenverbindlich, wird durch den Stadtrat nach der Gemeindeversammlung erlassen)
- Risikobericht nach Störfallverordnung Wygart vom 19. März 2018
- Bodengutachten (FFF) Einzonung Wygart vom 10. Juli 2019
- Waldfeststellungsplan Gebiet Wygart 1:1‘000 vom 11. November 2020
- Absichtserklärung ökologische Aufwertung Seeufer Sempach vom 17. Februar 2022
- Vorprüfungsbericht des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) zur Gesamtrevision der Ortsplanung vom 15. Mai 2020
- Vorprüfungsbericht des BUWD zur Teilrevision der Ortsplanung (Seeland und Autobahnausfahrt) vom 12. Oktober 2020
- Mitwirkungsbericht zur Gesamtrevision vom 5. November 2020
- Mitwirkungsbericht zur Teilrevision Seeland/Autobahnausfahrt vom 5. November 2020
Bei der Erarbeitung der vorab aufgeführten Unterlagen wurden zusätzlich folgende Dokumente berücksichtigt, welche damit integraler Bestandteil der vorliegenden Ortsplanungsrevision sind:
- Masterplan Stadtweiher (Schlussbericht vom 15. Januar 2019)
- Studienauftrag Wygart (Bericht des Beurteilungsgremiums vom 24. September 2018)
- Machbarkeitsstudie Meierhof (Schlussbericht vom 28. Mai 2019)
- Ortsbauliche Studie Luzernerstrasse (Schlussbericht vom 20. August 2019)
Weiteres Vorgehen
Rechtsmittel Stimmrechtsgesetz
Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde (§160 Stimmrechtsgesetz) ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat einzureichen. Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhalts enthalten.
Rechtsmittel Planungs- und Baurecht
Der Beschluss der Stimmberechtigten kann innert 20 Tagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden (§ 63 Abs. 3 PBG).
Genehmigung durch den Regierungsrat
Im Nachgang zur Gemeindeversammlung übermittelt die Stadt Sempach dem Regierungsrat den Zonenplan (Siedlung und Landschaft) und das Bau- und Zonenreglement in der beschlossenen Fassung zur Genehmigung. Dieser entscheidet mit der Genehmigung über allfällige Verwaltungsbeschwerden (§ 64 Abs. 1 PBG).
Inkrafttreten und Rechtswirkung
Der Zonenplan (Siedlung und Landschaft) und das Bau- und Zonenreglement treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft, soweit sie nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden (§ 64 Abs. 4 PBG).