Beschlussfassung

In den vergangenen fünf Jahren hat der Stadtrat gemeinsam mit der Bevölkerung die Grundlagen für ein attraktives und lebenswertes Sempach erarbeitet. Eine wichtige Rolle spielte in diesem intensiven Prozess die breit zusammengesetzte Ortsplanungskommission. Im Rahmen der Erarbeitung der Planungsinstrumente hatte die Bevölkerung anlässlich mehrerer Beteiligungsveranstaltungen, Sprechstunden, Mitwirkungen und Gesprächen die Gelegenheit sich einzubringen und sich zu informieren. Die Planungsinstrumente konnten dabei laufend geschärft und optimiert werden. Jetzt sind sie optimal auf die Bedürfnisse Sempachs und der Bevölkerung abgestimmt und damit reif für die Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022.

 

Gemeindeversammlung

Datum: Dienstag, 5. April 2022
Zeit: 19:30 Uhr
Ort: Festhalle Seepark Sempach

 

Botschaft zur Gemeindeversammlung

Die Botschaft stellt die Grundlage für die Entscheidungsfindung an der Gemeindeversammlung dar und soll einen Überblick über den Prozess sowie die Resultate der Ortsplanungsrevision bieten. In Bezug auf die Einsprachenbehandlung liegt der Fokus auf den nicht gütlich erledigten Einsprachen, worüber die Stimmberechtigten zu entscheiden haben. Die Begründung zu den einzelnen, nicht erledigten Einsprachepunkten wird in der Botschaft in zusammengefasster Form wiedergegeben.

 

Aktenauflage zur Beschlussfassung

Die Ortsplanungsrevision umfasst folgende Unterlagen, welche den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022 zur Beschlussfassung unterbreitet werden:

Abstimmungsergebnisse der ausserordentlichen Gemeindeversammlung

Unterlagen für die Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung

Weitere Unterlagen

 

Bei der Erarbeitung der vorab aufgeführten Unterlagen wurden zusätzlich folgende Dokumente berücksichtigt, welche damit integraler Bestandteil der vorliegenden Ortsplanungsrevision sind:

 

Weiteres Vorgehen

Rechtsmittel Stimmrechtsgesetz

Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde (§160 Stimmrechtsgesetz) ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat einzureichen. Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhalts enthalten.

 

Rechtsmittel Planungs- und Baurecht

Der Beschluss der Stimmberechtigten kann innert 20 Tagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden (§ 63 Abs. 3 PBG).

 

Genehmigung durch den Regierungsrat

Im Nachgang zur Gemeindeversammlung übermittelt die Stadt Sempach dem Regierungsrat den Zonenplan (Siedlung und Landschaft) und das Bau- und Zonenreglement in der beschlossenen Fassung zur Genehmigung. Dieser entscheidet mit der Genehmigung über allfällige Verwaltungsbeschwerden (§ 64 Abs. 1 PBG).

 

Inkrafttreten und Rechtswirkung

Der Zonenplan (Siedlung und Landschaft) und das Bau- und Zonenreglement treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft, soweit sie nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden (§ 64 Abs. 4 PBG).