Das Gebiet Honrich ist im kantonalen Richtplan als «strategisches Arbeitsgebiet» bezeichnet. Der Kanton empfiehlt daher, das Gebiet Honrich im Zonenplan als Reservezone auszuweisen. Mit der Bezeichnung von strategischen Arbeitsgebieten schafft der Kanton Reserven für die Ansiedlung von Grossbetrieben mit einem hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Diese sollen im konkreten Bedarfsfall rasch planerisch abgeschlossen und baulich realisiert werden können. Dabei liegt die Kompetenz für eine finale Einzonung des Gebiets bei der Gemeindeversammlung.
Aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Diskussionen im Stadtrat sowie in der Ortsplanungskommission wurden der Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung die folgenden 2 Varianten unterbreitet: