Honrich

Strategisches Arbeitsgebiet Honrich

Das Gebiet Honrich ist im kantonalen Richtplan als «strategisches Arbeitsgebiet» bezeichnet. Der Kanton empfiehlt daher, das Gebiet Honrich im Zonenplan als Reservezone auszuweisen. Mit der Bezeichnung von strategischen Arbeitsgebieten schafft der Kanton Reserven für die Ansiedlung von Grossbetrieben mit einem hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Diese sollen im konkreten Bedarfsfall rasch planerisch abgeschlossen und baulich realisiert werden können. Dabei liegt die Kompetenz für eine finale Einzonung des Gebiets bei der Gemeindeversammlung.
Aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Diskussionen im Stadtrat sowie in der Ortsplanungskommission wurden der Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung die folgenden 2 Varianten unterbreitet:

Umsetzung Honrich Variante 1

Variante 1: Festlegung einer Reservezone im Gebiet Honrich

Das bereits heute als «Übriges Gebiet B» festgelegte Gebiet Honrich wird in den neuen Zonenplan übernommen bzw. als «Reservezone strategisches Arbeitsplatzgebiet Honrich» festgelegt.
Diese Festlegung entspricht einerseits dem kantonalen Richtplan, andererseits kann die Stadt Sempach damit die Rahmenbedingungen für eine allfällige Entwicklung definieren.

Umsetzung Honrich Variante 2

Variante 2: Verzicht auf die Festlegung der Reservezone

Das «Übrige Gebiet B» Honrich wird nicht in den neuen Zonenplan übernommen resp. das Gebiet wird neu der Landwirtschaftszone zugewiesen.

Umsetzung Honrich im Zonenplan

Umsetzung im Zonenplan

Aufgrund der Rückmeldungen aus der Mitwirkung, vertieften Abklärungen zum Einzonungsverfahren sowie dem dokumentierten Interesse der Grundeigentümer für eine Überbauung hat sich der Stadtrat entschieden, das Gebiet Honrich weiterhin als Strategisches Arbeitsgebiet (SAG) gemäss kantonalem Richtplan auszuscheiden.