Geschätzte Sempacherinnen und Sempacher
In den vergangenen fünf Jahren hat der Stadtrat gemeinsam mit der Bevölkerung die Grundlagen für ein attraktives und lebenswertes Sempach auch für künftige Generationen erarbeitet. Eine wichtige Rolle spielte in diesem intensiven Prozess die breit zusammengesetzte Ortsplanungskommission. Mit der revidierten Ortsplanung legt Sempach fest, wie sich die Stadt in den nächsten 15 Jahren weiterentwickeln soll und darf. Bereits mit der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) wurde 2018 die Basis für einen attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsraum gelegt. Wir wollen lebenswerte Quartiere schaffen, eine massvolle Entwicklung mit moderatem Wachstum ermöglichen sowie Siedlung und Verkehr nachhaltig aufeinander abstimmen.
Seit der letzten Ortsplanung aus dem Jahr 2007 haben sich die übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen wesentlich geändert. 2014 hat der Bund das Raumplanungsgesetz revidiert. Es gibt neu vor, möglichst bestehende Baulandreserven innerhalb der Siedlungen auszuschöpfen und die Landschaft zu schonen. Diesen Anpassungen haben sowohl die Schweizer wie auch die Sempacher Bevölkerung zugestimmt. Das kantonale Planungs- und Baugesetz wurde ebenfalls umfassend überarbeitet und trat per 1. Januar 2014 in Kraft. Die beiden Gesetzesanpassungen auf nationaler und kantonaler Ebene erfordern eine Gesamtüberarbeitung der Ortsplanung von Sempach.
Dem Stadtrat sind die Anliegen und Bedürfnisse der Bevölkerung wichtig. Im Rahmen der Erarbeitung der Planungsinstrumente hatten Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, anlässlich mehrerer Beteiligungsveranstaltungen, Sprechstunden, Mitwirkungen und Gesprächen die Gelegenheit sich einzubringen und sich zu informieren. Zusammen mit der Ortsplanungskommission und der Bevölkerung konnten wir die Planungsinstrumente laufend weiter schärfen und optimieren. Jetzt sind sie optimal auf die Bedürfnisse Sempachs und der Bevölkerung abgestimmt und damit reif für die Beschlussfassung durch Sie.
Wir danken unserem Ortsplaner ecoptima für die professionelle Unterstützung, den Mitgliedern der Ortsplanungskommission für ihr grosses Engagement sowie den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern für die konstruktiven und wertschätzenden Gespräche.
Wir danken Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen, Ihr Interesse am Gemeindegeschehen und Ihr wertvolles Mitwirken. Gemeinsam können wir so den Grundstein legen für Sempachs Zukunft.
Stadtrat Sempach
Ortsplanungsrevision Sempach – Durch den Regierungsrat genehmigt
Beschlussfassung Ortsplanungsrevision durch Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten der Stadt Sempach haben der revidierten Ortsplanung, bestehend aus Zonenplan (Zonenplan Siedlung 1:3’000 und Zonenplan Landschaft Nord bzw. Süd 1:3’000 [mit Naturgefahren und Gewässerräumen]) sowie Bau- und Zonenreglement, an der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022 grossmehrheitlich zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurden die beschlossenen Planungsinstrumente inklusive der zugehörigen Unterlagen und Dokumente dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht.
Genehmigung Ortsplanungsrevision durch Regierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Entscheid Nr. 784 vom 4. Juli 2023 die an der Gemeindeversammlung beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung Sempach genehmigt.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte werden aus der Genehmigung ausgenommen. Über die Genehmigung dieser Gegenstände wird in einem späteren Entscheid, zusammen mit den diesbezüglich hängigen Beschwerden befunden:
- 41 Abs. 5 BZR (Mobilfunkanlagen)
- Zonenzuteilung der Parzelle Nr. 1076
- Nichtfestlegung der Verkehrszone auf der Parzelle Nr. 436 bzw. Zuteilung dieser Flächen in die Landwirtschafts- resp. Arbeitszone B gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022
- Festlegung der Verkehrszone auf den Grundstücken Nrn. 437 und 1221 gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022
Im Weiteren sind folgende von der Gemeindeversammlung am 31. Mai 2007 / 5. April 2022 beschlossenen Inhalte der Nutzungsplanung noch nicht in Kraft:
- Einzonung Teil-Parzelle Nr. 166 (Erholungszone A9 im Gebiet Seeland)
- Einzonung Teil-Parzelle Nr. 440 (Erholungszone A8 westlich der ARA)
Die oben aufgeführten Einzonungen werden mit der Rechtskraft der noch ausstehenden Anpassung der Schutzverordnung des Sempachersees und seiner Ufer durch den Regierungsrat rechtskräftig.
Bereinigung der Planungsinstrumente aufgrund der Anordnung des Regierungsrats
Aufgrund der hiervor dargelegten Anordnungen des Regierungsrats gemäss Entscheid Nr. 784 vom 4. Juli 2023 wurden die Planungsinstrumente bereinigt, durch den Stadtrat unterzeichnet. Nach Erhalt der Bestätigung durch die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) wurden die dazugehörenden Dokumente auf den Raumdatenpool des Kantons Luzern transferiert.